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SPLASHLINE

Insolvenz des Reiseveranstalters SPLASHLINE Travel und Event GmbH

Wien, am 2. Juni 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Maturantinnen und Maturanten,

am 29. Mai 2020 wurde die Eröffnung eines Konkursverfahrens über die SPLASHLINE Travel und Event GmbH, Knöllgasse 15, 1100 Wien, Österreich, gerichtlich bekannt gemacht. Mit diesem Tag ist daher der Eintritt der Insolvenz gemäß Pauschalreiseverordnung (PRV) anzunehmen.

Gemäß Pauschalreiseverordnung (PRV) nach österreichischem Recht haben Reiseleistungsausübungsberechtigte (Veranstalter von Pauschalreisen sowie Vermittler von verbundenen Reiseleistungen) sicherzustellen, dass dem Reisenden

  1. die bereits entrichteten Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen), soweit infolge der Insolvenz des Reiseleistungsausübungsberechtigten die Reiseleistungen gänzlich oder teilweise nicht erbracht werden oder der Leistungserbringer vom Reisenden deren Bezahlung verlangt,
  2. die notwendigen Aufwendungen für die Rückbeförderung und, falls erforderlich, die Kosten von Unterkünften vor der Rückbeförderung, die infolge der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – im Fall der Verantwortlichkeit für die Beförderung von Personen – des Vermittlers verbundener Reiseleistungen entstanden sind, und
  3. gegebenenfalls die notwendigen Kosten für die Fortsetzung der Pauschalreise oder der vermittelten verbundenen Reiseleistung

erstattet werden.

Hinsichtlich dieses Risikos besteht bei UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, ein Versicherungsvertrag.

Nach Eintritt der Insolvenz im Sinne der Pauschalreiseverordnung wird UNIQA Österreich Versicherungen AG die call us Assistance International GmbH, Waschhausgasse 2, 1020 Wien, mit der Abwicklung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag beauftragen.

Bitte melden Sie Ihre Forderung auf Erstattung von an den Reiseleistungsausübgungsberechtigten geleisteten Zahlungen unter Verwendung des Schadenmeldeformulars, das Sie mit unten stehendem Link herunterladen können, bei uns an. Ansprüche sind nur dann zu befriedigen, wenn der Reisende diese innerhalb von acht Wochen ab Eintritt der Insolvenz, das ist bis zum 24. Juli 2020, beim Abwickler angemeldet hat.

Vorweg teilen wir mit, dass für nachstehend beispielhaft angeführte Gebühren und Entgelte geleistete Zahlungen nicht als Zahlungen für Reiseleistungen im Sinne der PRV gelten und daher nicht dem Versicherungsschutz unterliegen, soweit sie nicht in den Leistungen der Pauschalreise inkludiert sind: Bearbeitungsgebühren, Eventkautionen, Sicherheitsgebühren, Flughafentaxen, Visagebühren udgl.

Reiseversicherungen sind zwar auch keine touristischen Leistungen im Sinne der PRV und unterliegen daher auch nicht dem Versicherungsschutz. UNIQA hat sich aber bereit erklärt, in diesem Fall und als finanzielle Unterstützung der betroffenen Personen, die bezahlten Beiträge zur Reiseversicherung im Kulanzwege zu erstatten. Die Erstattung findet durch den Abwickler statt.

Bitte rufen Sie uns nur an, wenn Sie meinen, sonst Ihre persönliche Angelegenheit nicht abklären zu können. Aufgrund des zu erwartenden Aufkommens kann es zu (auch längeren) Wartezeiten kommen. Per eMail, per Fax oder auch per Post eingelangte Erstattungsforderungen, die mit unserem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Schadenmeldeformular und sämtlichen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden, werden wir zügig prüfen und abwickeln. An uns übermittelte Original-Belege werden nicht zurückgeschickt. Aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie findet in unseren Betriebsräumlichkeiten bis auf Weiteres kein persönlicher Kundenverkehr statt.

Mit freundlichen Grüßen

call us Assistance International GmbH

Abwickler im Sinne der Pauschalreiseverordnung im Falle der Insolvenz der
SPLASHLINE Travel & Event GmbH
im Namen und auf Rechnung der UNIQA Österreich Versicherungen AG

Waschhausgasse 2 | 1020 Wien | Österreich

splashline@call-us.com
+43 (1) 31670-895
+43 (1) 31670-70895 Fax

  • Splashline_Insolvenz_Schadenmeldung.pdf 654 KB
 Rufen Sie uns an: +43 (1) 316 70
 Schreiben Sie uns einfach
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