Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. GELTUNGSBEREICH
1.1.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle An-gebote und Verträge über Leistungen der call us Assistance International GmbH, Waschhausgasse 2, A-1020 Wien (nachfolgend „call us“ genannt) neben deren besonderen Bedingungen.
1.2.
Die Leistungen von call us werden dem Auftraggeber zu den nach-folgenden Bedingungen zur Verfügung gestellt. Diese gelten somit auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals aus-drücklich vereinbart werden. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabre-den bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Unterzeichnung ei-nes Auftrags oder Vertrages oder der Auftragserteilung an call us per Tele-fax bzw. E-Mail erkennt der Auftraggeber diese AGB an. Der Auftraggeber nimmt diese Bedingungen an - wenn nicht auf andere Weise - so durch Annahme der Leistungen.
1.3.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbe-dingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwen-dung, wenn call us ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn call us hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.4.
Im Falle von Widersprüchen zwischen Bestimmungen dieser AGB und Bestimmungen einzelner Verträge, gelten die Bestimmungen einzelner Verträge vorrangig.
2. ANGEBOTE
Alle Angebote von call us sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, freibleibend und unverbindlich.
3. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und call us kommt durch Unterfertigung des Vertrages, durch die schriftliche Bestätigung einer Auftragsannahme seitens call us oder durch die Erfüllung des vom Auftrag-geber erteilten Auftrages zustande.
4. LEISTUNGSUMFANG
4.1.
Der Umfang der von call us zu erbringenden Leistungen ist in der je-weiligen Auftragsbestätigung, im jeweiligen Vertrag, gegebenenfalls in der Zusatzvereinbarung oder dem der Auftragserfüllung zugrunde liegenden Angebot dargestellt.
4.2.
Besteht der begründete Verdacht, dass der Auftraggeber die Dienste von call us missbräuchlich nutzt, ist call us berechtigt, ihre Dienste jederzeit einzustellen.
4.3.
call us ist berechtigt, die vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teil-weise durch andere Diensteanbieter erbringen zu lassen.
5. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
5.1.
Der Auftraggeber teilt call us jede Änderung seines Namens, seines Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift oder Bankverbindung un-verzüglich mit.
5.2.
Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Auftrages erfor-derlichen Vorleistungen, wie Informationen, Dokumentationen, Datenban-ken, EDV-Anwendungen oder sonstige, rechtzeitig zur Verfügung. Für ge-gebenenfalls erforderliche Mitarbeit seitens des Auftraggebers treffen die Vertragspartner rechtzeitig ihre Terminvereinbarungen. Für durch den Auf-traggeber verursachte Verzögerungen gebührt call us Ersatz für Mehrauf-wand.
5.3.
Der Auftraggeber wird alle ihm bekannt werdenden Umstände, die die Qualität der call us-Dienstleistungen beeinträchtigen können sowie et-waige Leistungsmängel call us unverzüglich mitteilen.
6. UNBEDENKLICHKEIT DER DATENÜBERLASSUNG
Der Auftraggeber garantiert call us, dass weder durch die Überlassung noch die Verwendung von Daten weder schutzwürdige Geheimhaltungsinteres-sen noch sonstige Rechte der Betroffenen verletzt werden und sichert call us widrigenfalls Schad- und Klagloshaltung zu.
7. EINWILLIGUNG DER TEILNEHMER / EMPFÄNGER
Der Auftraggeber garantiert, dass für Anrufe zu Teilnehmern und Versen-dung elektronischer Post an Empfänger die gesetzlich erforderlichen Ein-willigungen erteilt worden sind und sichert call us widrigenfalls Schad- und Klagloshaltung zu.
8. GEWÄHRLEISTUNG
8.1.
Ereignisse höherer Gewalt (einschließlich Streik, Aussperrung und ähnlicher Umstände, soweit sie unvermeidbar, schwerwiegend und unver-schuldet sind), die call us die Erbringung der Leistung wesentlich erschwe-ren oder unmöglich machen, berechtigen call us, die Erfüllung ihrer Ver-pflichtungen für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen An-laufzeit für die Wiederaufnahme der Dienste einzustellen oder, sofern das in der Natur der durchzuführenden Leistung möglich scheint, hinauszu-schieben.
8.2.
call us verpflichtet sich, den Zugang zu ihrem Betrieb über Telekom-munikationseinrichtungen zum Abruf der vereinbarten Leistungen durch Leistungsanspruchsberechtigte im Rahmen ihrer betrieblichen und techni-schen Möglichkeiten im vereinbarten Zeitrahmen möglichst durchgehend zur Verfügung zu halten. Dennoch können Störungen im eigenen Betrieb sowie solche im Verantwortungsbereich Dritter nicht gänzlich ausgeschlos-sen werden. call us leistet demnach für die ununterbrochene Verfügbarkeit des Zugangs keine Gewähr.
8.3.
Die Gewährleistung endet ein halbes Jahr nach Ausführung der Leistung.
9. ENTGELT
9.1.
Das Entgelt für die in Auftrag gegebenen Leistungen richtet sich nach dem für die individuelle Leistung jeweils vereinbarten Preis. Allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
9.2.
Die Preise gelten regelmäßig zuzüglich der gesetzlichen Umsatz-steuer, soweit nichts anderes vermerkt ist.
9.3.
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit des Leistungsentgelts ver-einbart. Als Bezugsgröße dient die für den dem Monat des vertraglich ver-einbarten Beginns des Dienstes oder der Dienste unmittelbar vorangegan-gen September, bei Dienstbeginn im September des laufenden Septem-bers, als endgültig verlautbarte Indexzahl des Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder eines an seine Stelle tretenden Index. Entgeltanpassungen erfolgen jeweils zum 1. Jänner eines Jahres auf Grundlage der Erhöhung der Indexzahl von September des Vorjahres gegenüber der Indexzahl von September des Vorvorjahres. Für den Fall, dass die Indexzahl innerhalb des Beobachtungszeitraums um mehr als 10% steigt, ist call us berechtigt, auch unterjährig eine Anpassung des Entgelts vorzunehmen. Entgelte für Dienste, deren Beginn für das letzte Quartal eines Jahres vereinbart worden ist, werden erstmals bei Erhöhung der Indexzahl für übernächsten 1. Jänner bzw bei Überschreiten des Schwellwertes von 10 % angepasst. Die für eine Preisanpassung herangezogene Indexzahl ist die neue Bezugsgröße für künftige Änderungen. Aus der Unterlassung einer Preisanpassung seitens call us kann kein Verzicht auf künftige Preisanpassungen abgeleitet wer-den. Eine Entgeltminderung aufgrund der Anwendung der Wertsicherungs-bestimmungen ist ausgeschlossen.
9.4.
Bei Änderung oder Neueinführung von gesetzlichen oder sonst allge-mein verbindlichen Kostenbelastungen ist call us berechtigt, die Preise ent-sprechend anzupassen. Diese Anpassungen, die auch bereits in Kraft ge-tretene Verträge betreffen können, werden dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt und treten ein Monat nach Bekanntgabe in Kraft.
10. RECHNUNGSLEGUNG
Sofern nicht anderes vereinbart ist, erfolgt die Verrechnung von
a)
pauschalierten Einrichtungsleistungen im Vorhinein bei Vertragsbeginn oder bei Vereinbarung der Einrichtungsleistung,
b)
aufwandsabhängigen Einrichtungsleistungen laufend nach Fortgang der Einrichtungsleistungen,
c)
pauschalierten Grundleistungen monatlich im Vorhinein,
d)
Einsatzleistungen mit einem jährlichen Beitrag pro bestimmt vom Auf-traggeber mitgeteilten Anspruchsberechtigten periodisch, höchstens je-doch monatlich, entsprechend der Übermittlung der Daten der An-spruchsberechtigten im Vorhinein,
e)
Einsatzleistungen mit einem Preis pro Geschäftsfall monatlich im Nach-hinein.
Ersatz für vorschussweise bezahlte, vermittelte/organisierte Leistungen Dritter wird monatlich eingefordert.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.
11. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
11.1.
Sämtliche Rechnungen und Kostenersatzforderungen von call us sind binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig. Gegen Forderungen von call us kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestell-ten Forderungen aufrechnen.
11.2.
Einwendungen gegen Forderungen hat der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang schriftlich zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Anerkenntnis der Forderungen.
11.3.
Die Zahlung der eingeforderten Beträge erfolgt durch Überweisung auf das dem Kunden zur Kenntnis gebrachte Konto von call us.
11.4.
Rückerstattungsansprüche des Kunden (z.B. aufgrund von Überzah-lungen, Doppelzahlungen usw.) werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet, sofern der Auftraggeber keine anderweitige Weisung erteilt.
AGB der call us Assistance International GmbH Jänner 2025 2 von 2
12. ZAHLUNGSVERZUG UND ZINSEN
12.1.
Bei Zahlungsverzug ist call us berechtigt, – vorbehaltlich der Geltend-machung eines weitergehenden Verzugsschadens – Verzugszinsen in ge-setzlicher Höhe (§ 456 UGB) zuzüglich USt sowie Mahnspesen zu verrech-nen. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber, Mahn- und Inkassospesen des KSV, AKV oder eines vergleichbaren Unternehmens zu ersetzen.
12.2.
Darüber hinaus ist call us bei Zahlungsverzug nach erfolgter Mah-nung und Verstreichen einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, bei Auf-rechterhaltung des Vertrages die Durchführung weiterer Leistungen einzu-stellen. Das Recht von call us, den Vertrag gemäß 14.3. fristlos aufzulösen, bleibt davon unberührt.
13. SICHERUNGSLEISTUNG
Für den Fall, dass vor oder nach Vertragsabschluss Umstände eintreten oder erkennbar werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers als frag-lich erscheinen lassen, ist call us berechtigt, Vorauskasse oder die Beibrin-gung einer Bankgarantie zu verlangen. Im Weigerungsfall ist call us berech-tigt vom Vertrag zurückzutreten, bei Aufrechterhaltung des Vertrages die Durchführung weiterer Leistungen einzustellen oder den Vertrag gemäß 14.3. fristlos aufzulösen. Der Mangel der Kreditwürdigkeit kann schon durch Eintritt des Zahlungsverzuges in gegenständlichem, einem anderen beste-henden oder einem früheren Vertragsverhältnis entstehen.
14. VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG UND AUFLÖSUNG DES VERTRAGES AUS WICHTIGEM GRUND
14.1.
Verträge werden, sofern nicht anderes vereinbart ist, auf unbe-stimmte Dauer abgeschlossen. Ein auf unbestimmte Dauer abgeschlosse-ner Vertrag kann von jeder Partei, sofern nicht anderes vereinbart ist, unter Einhaltung einer achtwöchigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalender-monats schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch nach Ablauf von drei Monaten nach Vertragsbeginn. Einer Kündigung seitens des Auftrag-gebers kommen auch Maßnahmen gleich, die geeignet sind, die Anzahl der Geschäftsfälle für den Auftragnehmer teilweise oder gänzlich einzuschrän-ken.
14.2.
Als Vertragsbeginn gilt der im Auftrag angegebene, mitgeteilte oder im Vertrag vereinbarte Zeitpunkt, oder der Zeitpunkt der Annahme der von call us erbrachten Leistungen.
14.3.
Aus wichtigen Gründen ist eine sofortige und fristlose Auflösung des Vertrages möglich. Wichtige Gründe sind insbesondere:
Für die jeweils andere Vertragspartei
• die Nichterfüllung des Vertrages und / oder
• der wiederholte Verstoß gegen Bestimmungen des Vertrags in erheblicher Weise
trotz vorangegangener Mahnung und Setzung einer 14-tägigen Nachfrist und / oder
• die Abweisung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens einer Vertragspartei.
14.4.
Bei Beendigung zeitlich unbefristeter Verträge werden die bis zur Be-endigung erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt, wobei periodische Grundleistungspauschalen für jede begonnene Periode zur Gänze in Rech-nung gestellt werden. Einsatzleistungen, für die eine periodische Vorschrei-bung eines Beitrages pro Anspruchsberechtigtem odgl. vereinbart ist, wer-den anteilig im Verhältnis zur verstrichenen Zeit bis zur Beendigung des Vertrages verrechnet.
14.5.
Bei vorzeitiger Beendigung zeitlich befristeter Verträge ohne wichti-gen Grund wird das für die gesamte Vertragsdauer vereinbarte Entgelt fällig.
15. HAFTUNG
15.1.
call us haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Personen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-heit. Soweit gesetzlich zulässig wird die Haftung für den Ersatz von Folge-schäden, Gewinn- und Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ausgeschlossen. Für Sachschäden in Folge leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin mit EUR 1.000 pro Schadenfall. Im Übrigen ist die Haftung für reine Vermögensschäden mit EUR 50.000 und sonstige Schäden mit EUR 100.000 pro Schadenfall begrenzt. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kennt-nis des Schadens geltend gemacht werden
15.2.
Soweit die Tätigkeit der Auftragnehmerin auf die Vermittlung oder Be-sorgung von Dienstleistungen gerichtet ist, beschränkt sich die Haftung ge-genüber dem Auftraggeber ausschließlich auf diese Vermittlungs- bzw. Be-sorgungstätigkeit. Eine etwaige Haftung der call us für die sorgfältige Aus-wahl des Dienstleisters bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.
15.3.
call us haftet nicht für Schäden aus Verzögerungen oder Mängel bei Erfüllung ihrer Leistungen, wenn die Verzögerungen oder Mängel auf hö-here Gewalt, Kriegsereignisse, Überschwemmungen, Aufruhr, Explosion, terroristischen Akten, Repressalien, Einschränkungen des freien Personen- und Nahverkehrs, Arbeitskämpfen, Naturkatastrophen, radioaktiven Ein-flüssen, Beschlagnahmungen und Verfügungen von hoher Hand, Pande-mien udgl. beruhen.
15.4.
call us haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit von Daten und Mittei-lungen, die call us im Namen des Auftragsgebers an Leistungsempfänger weitergibt, unabhängig davon ob diese Daten vom Auftraggeber oder von einem Dritten stammen. Der Auftraggeber wird call us gegen allfällige An-sprüche Dritter schad- und klaglos halten. Der Auftraggeber haftet auch für die rechtliche Zulässigkeit der Aufgabenstellung.
15.5.
In keinem Fall haftet call us für Kosten, die aufgrund von Missbrauch oder falschen Angaben der Anrufer, die trotz ordnungsgemäßer Prüfung nicht als solche erkennbar waren, erwachsen. Der Auftraggeber wird in die-sem Fall keine Regressforderung gegen call us geltend machen.
16. DATENSCHUTZ
16.1.
call us wahrt den Datenschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorga-ben.
16.2.
call us ist berechtigt den Namen des Auftraggebers in Referenzlisten anzuführen.
16.3.
Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass er bis auf Widerruf von call us per Telefon, Fax, E-Mail, SMS und postalisch auch zu Werbe-zwecken kontaktiert werden darf.
17. VERTRAULICHKEIT UND GEHEIMHALTUNG
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Zuge der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts-, Betriebs- und Berufsinformationen sowie personenbezogene Daten, soweit sie nicht öffentlich zugängig oder sonst rechtmäßig zur Offenlegung freigegeben sind, gegenüber Dritten sowohl während als auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Jedwede Offenlegung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung von Informationen, auch auszugsweise, insbesondere von Prospekten, Katalogen, Angeboten, Prä-sentationen, Verträgen, Plänen, Berichten udgl. bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
18. AKTENEINSICHT
call us verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf dessen Verlangen im Einzel-fall Kopien von vollständigen Geschäftsakten zur Einsichtnahme zu über-mitteln. Darüber hinaus hat der Auftraggeber nach zeitgerechter vorheriger Ankündigung das Recht auf Vorlage sämtlicher Akten aus dem laufenden und dem vorangegangenen Kalenderjahr zur Einsichtnahme in den Büro-räumlichkeiten von call us während üblicher Bürobetriebszeiten.
19. LOYALITÄT
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie wer-den jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Be-endigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertrags-partner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.
20. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
20.1.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhält-nis ist Wien.
20.2.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Anwendbarkeit des internationa-len Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
21. SONSTIGES
21.1.
Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich (zB per Post, Telefax oder E-Mail) mitgeteilt und werden dem Auftraggeber bezüglich eines aufrechten Vertragsverhältnis-ses gegenüber wirksam, sofern dieser nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Mitteilung den neuen Bedingungen schriftlich widerspricht.
21.2.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvoll-ständig sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestim-mungen nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck der unwirksa-men Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
21.3.
Verlangen diese AGB oder Bestimmungen eines Vertrages eine schriftliche Mitteilung, so kann diese per Post, Telefax oder E-Mail übermit-telt werden. In Streitfällen hat der Absender den Zugang zu beweisen. Für die Rechtzeitigkeit einer Mitteilung ist deren Zugang beim Empfänger maß-geblich.
21.4.
call us steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des tech-nischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Ver-fahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, sofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
21.5.
Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen von call us oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.
22. INKRAFTTRETEN
Diese AGB von call us treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft.